Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der VibeScout UG (haftungsbeschränkt) — für private Nutzer:innen (B2C), Geschäftskunden (B2B) sowie Städte, Regionen und öffentliche Partner (B2G).
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform „VibeScout“, insbesondere über die Website vibescout.me sowie die von der VibeScout UG (haftungsbeschränkt) angebotenen mobilen Anwendungen.
Anbieter ist:
VibeScout UG (haftungsbeschränkt)
Ulmer Str. 34
73728 Esslingen am Neckar
Deutschland
Geschäftsführer: Sayed Mohamed
Handelsregister: [nach Eintragung ergänzen]
Registergericht: [nach Eintragung ergänzen]
E-Mail: hi@vibescout.me
nachfolgend „VibeScout“.
(2) VibeScout ist eine digitale Plattform zur Entdeckung und Empfehlung von Städten, Regionen, Sehenswürdigkeiten, Gastronomiebetrieben, Freizeitangeboten, Veranstaltungen, Einzelhandelsangeboten und sonstigen Points of Interest („POIs“).
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als Nutzer der Plattform („Nutzer“) als auch – soweit ausdrücklich bestimmt – für Unternehmen, Veranstalter, Gastronomiebetriebe, sonstige gewerbliche Partner sowie Städte, Gemeinden, Regionen und Tourismusorganisationen („Partner“).
(4) Für individuell mit Partnern geschlossene Verträge gelten ergänzend die jeweiligen Angebote, Leistungsbeschreibungen und Individualvereinbarungen. Im Falle eines Widerspruchs haben individuell getroffene Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
Teil A – Bestimmungen für Nutzer / B2C
(1) Für die Nutzung bestimmter Funktionen von VibeScout ist die Erstellung eines Nutzerkontos erforderlich.
(2) Die Registrierung ist Personen ab einem Alter von 16 Jahren gestattet.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung zutreffende Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Nutzerkonten sind personenbezogen und dürfen grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragen werden.
(5) Der Nutzer kann sein VibeScout-Konto jederzeit über die hierfür bereitgestellte Funktion löschen.
(6) Die Löschung eines VibeScout-Kontos führt nicht automatisch zur Kündigung eines über den Apple App Store oder Google Play Store abgeschlossenen Abonnements. Ein bestehendes Abonnement muss zusätzlich über den jeweiligen App Store verwaltet bzw. gekündigt werden.
Apple weist für automatisch verlängerbare Abonnements ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer bei einer Accountlöschung über die fortbestehende Abrechnung informiert werden sollen.
(1) VibeScout stellt Nutzern Informationen und Empfehlungen insbesondere zu Städten, Regionen, POIs, Gastronomie, Sehenswürdigkeiten, Freizeitangeboten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten zur Verfügung.
(2) Die Basisfunktionen der Plattform können kostenlos angeboten werden.
(3) Einzelne Funktionen können kostenpflichtig sein. Dazu gehört insbesondere die KI-gestützte Erstellung individueller Tagespläne.
(4) Umfang und Verfügbarkeit einzelner kostenloser Funktionen können weiterentwickelt oder verändert werden, soweit hierdurch zwingende gesetzliche Rechte der Nutzer nicht beeinträchtigt werden.
(1) Nutzer können ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen, das insbesondere den Zugriff auf die KI-gestützte Tagesplanung ermöglicht („VibeScout Premium“).
(2) Der Preis beträgt derzeit:
einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer, soweit diese anfällt bzw. im jeweiligen App Store entsprechend ausgewiesen wird.
(3) Während eines aktiven Abonnements ist die Anzahl der vom Nutzer angeforderten KI-Tagespläne grundsätzlich nicht begrenzt. Vorbehalten bleiben technische Schutzmaßnahmen gegen automatisierte, missbräuchliche oder die Systeme unverhältnismäßig belastende Nutzung.
(4) Nutzer können für die Erstellung eines Tagesplans insbesondere Angaben zu Stadt oder Region, Datum, Interessen, Budget, verfügbarer Zeit, Personenzahl und weiteren Präferenzen machen.
(5) Auf Grundlage dieser Informationen erstellt VibeScout automatisiert einen individuellen Vorschlag für die Gestaltung des Tages.
(6) Die konkret im Abonnement enthaltenen Leistungen werden dem Nutzer zusätzlich vor Abschluss des Abonnements angezeigt.
(1) Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass Tagespläne und bestimmte Empfehlungen automatisiert mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt werden können.
(2) KI-generierte Inhalte stellen Empfehlungen und Planungsvorschläge dar.
(3) Trotz technischer Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität können KI-generierte Inhalte sachlich unzutreffend, unvollständig oder nicht mehr aktuell sein.
Dies betrifft insbesondere:
(4) Nutzer sollten zeitkritische oder für ihre Planung wesentliche Informationen vor Inanspruchnahme einer Leistung beim jeweiligen Anbieter überprüfen.
(5) VibeScout garantiert nicht, dass jeder generierte Tagesplan vollständig durchgeführt werden kann oder sämtliche vorgeschlagenen POIs zum vorgesehenen Zeitpunkt verfügbar sind.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Nutzers wegen eines mangelhaften digitalen Produkts bleiben hiervon unberührt.
(1) Das Premium-Abonnement wird als In-App-Kauf über den Apple App Store oder den Google Play Store angeboten.
(2) Für Bestellvorgang, Zahlungsabwicklung und Verwaltung des Abonnements gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen App Stores.
(3) Vor Abschluss des Abonnements werden dem Nutzer insbesondere Preis, Abrechnungszeitraum und wesentliche Leistungen angezeigt.
(4) Das Abonnement hat eine Laufzeit von jeweils einem Monat und verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, sofern es nicht rechtzeitig über den jeweiligen App Store gekündigt wird.
Apple erlaubt entsprechende automatisch verlängerbare In-App-Abonnements und verlangt eine klare Darstellung der dafür erhaltenen Leistungen. Google beschreibt monatliche Abonnements ebenfalls als wiederkehrend und bis zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündbar.
(1) Das Premium-Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Die Kündigung erfolgt über denjenigen App Store, über den das Abonnement abgeschlossen wurde.
(3) Nach wirksamer Kündigung kann VibeScout Premium grundsätzlich bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums weiter genutzt werden.
(4) Das bloße Löschen der VibeScout-App beendet ein bestehendes Abonnement nicht. Dies gilt ebenso grundsätzlich für die Löschung des VibeScout-Nutzerkontos.
Google weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass das Deinstallieren einer App ein Google-Play-Abonnement nicht beendet.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.
Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu.
Soweit der Vertrag bzw. die Zahlungsabwicklung über den Apple App Store oder Google Play Store abgeschlossen wird, sind zusätzlich die dort im Rahmen des Vertragsschlusses bereitgestellten Informationen und Verfahren zu beachten.
Soweit VibeScout selbst zur Bereitstellung einer Widerrufsbelehrung verpflichtet ist, wird dem Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt.
Diese Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Insbesondere darf nicht pauschal in die AGB geschrieben werden, dass das Widerrufsrecht „mit Nutzung der KI erlischt“. Bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten verlangt § 356 BGB hierfür bestimmte Voraussetzungen, unter anderem eine ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die Bestätigung der Kenntnis über das Erlöschen des Widerrufsrechts.
(1) VibeScout kann Informationen aus verschiedenen Quellen einbinden.
Hierzu können insbesondere gehören:
(2) Bei Informationen, die von Dritten bereitgestellt werden, kann VibeScout deren fortlaufende Aktualität und Fehlerfreiheit nicht uneingeschränkt gewährleisten.
(3) Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Drittanbieter seine Informationen nach der Übernahme durch VibeScout ändert.
(4) Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(1) VibeScout kann Nutzer auf Websites, Apps, Reservierungsplattformen, Ticketanbieter oder sonstige Angebote Dritter weiterleiten.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, bietet VibeScout die dort dargestellten Leistungen nicht selbst an.
(3) Insbesondere werden über VibeScout derzeit keine Verträge über Restaurantbesuche, Eintrittskarten, Veranstaltungen, Freizeitaktivitäten oder vergleichbare Leistungen mit VibeScout als Leistungserbringer geschlossen.
(4) Ein Vertrag über eine externe Leistung kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
(5) Für Durchführung, Qualität, Preise, Verfügbarkeit, Stornierung oder sonstige Vertragsbedingungen der Drittleistung ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
(1) VibeScout finanziert sich unter anderem durch Kooperationen mit Unternehmen, Locations und öffentlichen bzw. touristischen Partnern.
(2) Partner können gegen Vergütung eine erhöhte Sichtbarkeit oder sonstige Werbeleistungen erhalten.
(3) Bezahlte Platzierungen werden gegenüber Nutzern insbesondere durch die Kennzeichnung „Gesponsert“ oder eine vergleichbare eindeutige Kennzeichnung kenntlich gemacht.
(4) Ein gesponserter Inhalt bedeutet nicht zwingend, dass VibeScout den betreffenden Anbieter gegenüber anderen Anbietern qualitativ bewertet oder empfiehlt.
Nutzer dürfen VibeScout nicht missbräuchlich verwenden.
Insbesondere unzulässig sind automatisierte Massenabfragen, Angriffe auf die technische Infrastruktur, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Verwendung der Plattform für rechtswidrige Zwecke sowie die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte.
VibeScout kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen angemessene Maßnahmen bis hin zur vorübergehenden Sperrung oder Kündigung eines Nutzerkontos ergreifen.
Vor einer dauerhaften Sperrung werden die berechtigten Interessen des Nutzers berücksichtigt, soweit nicht aufgrund der Schwere des Verstoßes eine sofortige Maßnahme erforderlich ist.
(1) VibeScout wird fortlaufend weiterentwickelt.
(2) Änderungen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit, Sicherheit, technischen Funktionsfähigkeit oder aufgrund gesetzlicher Anforderungen erforderlich sind, können vorgenommen werden.
(3) Darüber hinausgehende Änderungen eines dauerhaft bereitgestellten kostenpflichtigen digitalen Produkts erfolgen nur im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei dauerhaften digitalen Produkten erlaubt § 327r BGB weitergehende Änderungen insbesondere nur bei vertraglicher Grundlage und triftigem Grund, ohne zusätzliche Kosten sowie unter entsprechender Information des Verbrauchers. Bei erheblichen Beeinträchtigungen können zusätzliche Informations- und Beendigungsrechte bestehen.
Teil B – Geschäftskunden / B2B
(1) VibeScout bietet Unternehmen insbesondere Werbe-, Präsentations-, Marketing- und Sichtbarkeitsleistungen innerhalb der Plattform an.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
hervorgehobene POIs, gesponserte Platzierungen, Darstellung von Locations und Angeboten, Veranstaltungen, Deals, Kampagnen sowie weitere individuell vereinbarte Werbeformate.
(3) Umfang, Laufzeit und Vergütung werden mit dem jeweiligen Geschäftskunden individuell vereinbart.
(4) Ein Anspruch auf bestimmte Reichweiten, Klickzahlen, Besucherzahlen, Umsätze, Leads oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse besteht nur, wenn diese ausdrücklich als garantierte Leistung vereinbart wurden.
(5) VibeScout ist berechtigt, bezahlte Inhalte gegenüber Nutzern als „Gesponsert“, „Anzeige“ oder vergleichbar zu kennzeichnen.
(1) Geschäftskunden sind für die von ihnen bereitgestellten Informationen, Bilder, Logos, Angebote und sonstigen Inhalte verantwortlich.
(2) Der Geschäftskunde gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt und durch die Nutzung der Inhalte durch VibeScout keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Geschäftskunde räumt VibeScout für die Dauer der Zusammenarbeit die zur vertragsgemäßen Darstellung, technischen Verarbeitung und Bewerbung auf der VibeScout-Plattform erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(4) VibeScout ist berechtigt, offensichtlich rechtswidrige, irreführende oder vertragswidrige Inhalte abzulehnen oder zu entfernen.
Teil C – Städte, Regionen und öffentliche Partner / B2G
(1) VibeScout bietet Städten, Gemeinden, Regionen, Tourismusorganisationen und vergleichbaren Einrichtungen individuelle digitale Leistungen an.
(2) Hierzu können insbesondere gehören:
(3) Art und Umfang der Leistung, Vergütung, Vertragslaufzeit, Datenquellen und gegebenenfalls Service-Level werden individuell vereinbart.
(4) POI-Informationen können abhängig vom jeweiligen Projekt insbesondere aus APIs, von VibeScout, vom Auftraggeber oder von weiteren Partnern bereitgestellt werden.
(5) Soweit eine Stadt oder Region Inhalte bzw. Daten bereitstellt, ist sie für deren sachliche Richtigkeit und die erforderlichen Nutzungsrechte verantwortlich.
Teil D – Allgemeine Bestimmungen
(1) VibeScout bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattform.
(2) Eine jederzeitige und vollständig störungsfreie Verfügbarkeit kann technisch nicht gewährleistet werden.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Ausfällen von Infrastruktur- oder API-Anbietern sowie Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von VibeScout entstehen.
(4) Gesetzliche Ansprüche aufgrund der Nichtbereitstellung oder mangelhaften Bereitstellung digitaler Produkte bleiben unberührt.
(1) VibeScout haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von VibeScout oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet VibeScout unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
(5) Gesetzliche Rechte von Verbrauchern wegen der Nichtbereitstellung oder Mangelhaftigkeit digitaler Produkte bleiben unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu eingesetzten Drittanbietern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von VibeScout.
Die Plattform VibeScout einschließlich Software, Design, Datenbankstruktur, Texte, Grafiken, Marken und sonstiger eigener Inhalte ist nach Maßgabe der jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen geschützt.
Eine über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform hinausgehende Vervielfältigung, Verwertung oder Weitergabe ist ohne entsprechende Berechtigung nicht gestattet.
Rechte Dritter an eingebundenen Inhalten bleiben unberührt.
(1) Nutzer können ihr Nutzerkonto jederzeit löschen.
(2) Eine Accountlöschung und eine Kündigung des Premium-Abonnements sind voneinander getrennte Vorgänge.
(3) Besteht ein über Apple oder Google abgeschlossenes Abonnement, muss dieses zusätzlich über den jeweiligen App Store beendet werden.
(4) Welche personenbezogenen Daten nach der Accountlöschung gelöscht oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen weiter gespeichert werden, ergibt sich aus der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Vorschriften.
(1) VibeScout kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher oder technischer Rahmenbedingungen oder zur Einführung bzw. Anpassung von Funktionen, und soweit hierdurch das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Nutzers verschoben wird.
(2) Soweit für eine Änderung die Zustimmung des Nutzers gesetzlich erforderlich ist, wird VibeScout diese einholen.
(3) Zwingende Informations-, Zustimmungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
VibeScout ist [nicht bereit / bereit – vor Veröffentlichung festlegen], an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Soweit gesetzliche Informationspflichten bestehen, werden die hierfür erforderlichen Angaben auf der Website bzw. innerhalb der App bereitgestellt.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von VibeScout als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Zwingende gesetzliche Vorschriften über Gerichtsstände bleiben unberührt.
Stand: September 2026